Die Sonnenenergie
Keine andere Energiequelle ist so umweltfreundlich wie die Sonne.
Sie liefert jährlich rund 5.000 mal mehr Energie als die gesamte Weltbevölkerung verbraucht.
Familie C bewohnt ein Einfamilienhaus welches nach den Richtlinien neuen Energieeinsparverordnung von 2002 ( EnEV ) errichtet wurde.


Der Architekt hat einen jährlichen Energiebedarf für Gebäudeheizung und Warmwasserbereitung ( 5 Personen ) von insgesamt 20.125 kWh errechnet. Dies entspricht der Energiemenge von rund 2500 Litern Heizöl pro Jahr. ( bei einem Jahreswirkungsgrad der Heizanlage von rund 80% )


Familie C hat sich für folgendes Anlagensystem entschieden:

  • Solaranlage zur Brauchwassererwärmung undHeizungsunterstützung mit rund 12,0 m² Kollektorfläche*
  • Lüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung**
  • Im Abluftstrom eingebaute Luftwärmepumpe zur Heizungsunterstützung *** für die Fußboden – oder Wandheizung.
  • Erdwärmepumpe mit 5,0 kW Leistung****
  • * Eine Solaranlage in dieser Größe deckt bis zu 75% des jährlichen Warmwasser- und bis zu 20% des Heizungenergiebedarfs. Die erforderliche Restenergie kann durch den Anschluss an die Wärmepumpe oder einen Elektroheizstab produziert werden.

    ** Bei diesem System wird eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung eingebaut. Die Abluftenergie wird auf die frische sauerstoffhaltige Zuluft übertragen und kann in Verbindung mit einem Erdwärmetauscher bis zu 35 % der Heizkosten einsparen.

    *** Durch die nachgeschaltete Luftwärmepumpe wird - bei Bedarf - das Heizungswasser erwärmt und über die Fußboden oder Wandheizung an den Raum abgegeben.

    **** Der Erdwärmepumpe mit einer Leistung von rund 5,0 kW liefert in nur 1600 Betriebsstunden die erforderliche Restenergie zur Gebäudeheizung. ( die mögliche Betriebsdauer einer Erdwärmepumpe liegt bei 1700 – 2100 Stunden )

    Bewusst wurde bei diesem Anlagensystem auf den Einbau einer Öl -oder Gasheizung verzichtet. Somit entfallen folgende Kosten:

  • Heizöltanklagerraum und Heizöltanks ( oder Herstellung Gasanschluss )
  • Öltankhaftpflichtversicherung ( oder jährliche Gaszählergebühr )
  • eventuell erforderlicher zweiter Kaminzug für Öl- oder Gasheizung
  • jährlich wiederkehrende Wartungskosten einer Öl- oder Gasheizung
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