Förderung von Lüftungsgsanlagen
(Stand 01/09/2003)

Energie- bzw. CO2-einsparende Maßnahmen senken die Heizkosten und schützen unsere Umwelt. Entsprechend werden solche Maßnahmen vom Staat belohnt.
Da sich die Fördermöglichkeiten laufend Veränderungen unterworfen sind, benennen wir Ihnen die derzeit aktuellen Förderprogramme (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) und die entsprechenden Ämter bzw. Institutionen, die Ihnen gerne weiterhelfen.

Sanierung:

Förderprogramm Amt
Institution für weitere Infos
KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), FrankfurtTel.: 01801/335577, http://www.kfw.de
Öközulage im Rahmen Eigenheimzulage Das Finanzamt (für Bauanträge vor dem 31.12.2002)

 

Neubau:

Förderprogramm Amt
Institution für weitere Infos
KfW-Programm zur CO2-Minderung: KfW-Energiesparhaus (KfW 60, KfW 40*) Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), FrankfurtTel.: 01801/335577, http://www.kfw.de
Öközulage im Rahmen Eigenheimzulage Das Finanzamt (für Bauanträge vor dem 31.12.2002)

Nach EnEV-Baustandard ist das KfW60-Haus mit kontrollierter Wohnraumlüftung mit WRG erreichbar, Unter bestimmten Voraussetzungen sogar der Energiestandard nach den Richtlinien KfW40. Generell ist ein entsprechender Nachweis, bzw. eine Berechnung erforderlich um das zinsvergünstigte Darlehen zu bekommen.
Quelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)